Unterrichtsfreie Tage vor Weihnachten - Elternbrief - Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsverantwortliche,

wegen der häufig wechselnden Lagen in der aktuellen Corona-Situation, wende ich mich heute noch einmal mit einigen Informationen an Sie, zumal es in den vergangenen Tagen an der Jacobischule verstärkt Sorgen um konkrete Infektionsfälle gegeben hat.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass Schulleitung und Kollegium der Jacobischule ihre Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kinder sehr ernst nehmen. Wir agieren dabei in einem funktionierenden Netzwerk von Bezirksregierung, Schulträger und Gesundheitsamt. In den beiden aktuellen Infektionsfällen, den ersten beiden an unserer Schule, ergab die zeitnahe Prüfung des Gesundheitsamts, dass für die Schulgemeinde keine akute Gefährdungslage vorlag und keinerlei weitergehenden Maßnahmen – wie Quarantänen oder ein Teillockdown – notwendig waren. Zu unserem Glück hatten sich die betroffenen Schüler bereits "freiwillig" in häuslicher Isolierung befunden, als ihre Erkrankung ausbrach.
Von Seiten der Schule wurden am Ende der vergangenen Woche alle Eltern der beiden betroffenen Klasse telefonisch über den Sachstand informiert.

Als zusätzliche innerschulische Schutzmaßnahme werden wir ab dem kommenden Dienstagnachmittag keinen Sportunterricht in der Halle mehr durchführen. So ist gewährleistet, dass Ihre Kinder mindestens eine Woche vor Weihnachten zu allen Zeiten in der Schule eine Maske getragen haben werden. Zudem benötigt die Gemeinde Kalletal Corona bedingt in den Abendstunden von Dienstag bis Donnerstag die Sporthalle für anstehende Gemeindesitzungen. So können zudem die Tische und Stühle in diesem Zeitraum in der Halle stehen bleiben, was auch eine große Arbeitserleichterung für die Hausmeister darstellt!

Die aktuellen Regelungen an den öffentlichen Schulen des Landes NRW sehen Folgendes als Richtschnur vor:

  1. An den Schulen des Landes NRW wird der Aufrechthaltung eines Präsenzbetriebs „höchste Bedeutung“ beigemessen, mit der zentralen Begründung, dass die Schüler*innen ihre Lehrkräfte und deren direkte Ansprache brauchen - als Lern- und Lebensbegleiter.
    2. Die Einführung eines sogenannten Wechsel- oder Hybridunterrichts, ist für die Schulen in NRW aktuell nur dann vorgesehen, wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann (z.B. infolge von Erkrankungen / angeordneten Quarantänen). Unter diesen Gegebenheiten richtet die Schulleitung dann Distanzunterricht ein, d.h. konkret: Ohne akutes Infektionsgeschehen an der Schule – kein Distanzlernen! Dabei kämen – mit Ausnahme des Jg. 10 – vorrangig ältere Schüler*innen (Jge. 7-9) in Betracht. Entsprechende innerschulische Vorkehrungen dafür hat die Jacobischule bereits getroffen

Wir sind optimistisch, dass unser schulisches Hygienekonzept uns weiter sicher durch die Zeit trägt.

Zu weiteren Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Eike Stiller

 

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Kinder zu betreuen, haben Sie in den Klassen 1-6 einen Anspruch auf eine Notbetreuung. Das Formular finden Sie hier. Bitte melden Sie einen Bedarf frühzeitig an.

 

Einen Elternbrief von unserem Landrat finden Sie hier.

 

Und hier noch ein Schaubild für Eltern deren Kinder Symptome aufweisen. Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie es auch als pdf herunterladen.

 

 

 

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:

 

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

 

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

 

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

 

Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:

 

Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg

 

Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.

 

Dies gilt gleichermaßen für Klassenarbeiten und Klausuren der Abschlussjahrgänge von Bildungsgängen des Berufskollegs mit Blick auf die Zulassung zu den dezentralen Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.

 

Weiterbildungskollegs

 

An den Weiterbildungskollegs finden die im Dezember 2020 vorgesehenen Prüfungsverfahren einschließlich der Zeugnisausgabe unverändert statt. Ebenso können für Studierende des fünften Semesters für den 21. und 22. Dezember 2020 vorgesehene Klausuren stattfinden, falls sie sich nicht problemlos verschieben lassen.

 

Unterrichtung der Schulträger und der Ausbildungsbetriebe

 

Bitte unterrichten Sie die Schulträger, falls an Ihrer Schule am 21. und 22. Dezember 2020 ein Schulbetrieb stattfindet.

Die Ausbildungsbetriebe sind durch die Berufskollegs über die unterrichtsfreien Tage und zugleich darüber zu informieren, dass sie Möglichkeiten bieten werden, den ausgefallenen Unterricht zu kompensieren.

 

Notbetreuung

 

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

 

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

 

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.

 

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

 

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

 

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

 

Informationen zum weiteren Vorgehen

 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

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