Kostenübernahme für Internet bei ALG II

 

Liebe Eltern, liebe Interessierte,

 

für ALG II-Beziehende mit schulpflichtigen Kindern besteht die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten für einen mobilen Router oder Surf-Stick. Entsprechende Anträge können bei dem jeweils zuständigen Jobcenter oder bei sonstigen Sozialleistungsträgern gestellt werden, da es sich für die betreffenden Eltern um einen für sie nicht abweisbaren Mehrbedarf handelt.

 

Eltern können sich in dieser Angelegenheit auch bei der Sozialarbeit der Jacobischule beraten lassen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu unserem Sozialarbeiter Herrn Komainda auf.

(Fotoquelle: www.pixabay.com)

 

 

 

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