3G Regel für Eltern und Besucher

Liebe Eltern, liebe Interessierte,

 

spätestens mit der Schulmail vom 24. November 2021 wird nochmal intensiviert, dass sämtliche Besucher*innen, selbstverständlich auch Eltern, bei einem Besuch in der Schule, beispielsweise auch einem Elterngespräch, einen 3G-Nachweis benötigen. Auch Schulmitwirkungsveranstaltungen (z.B. Klassen- oder Schulpflegschaftssitzungen) sind schulische Nutzungen, so dass hier alle Teilnehmer*innen immunisiert oder getestet sein müssen. Demnach müssen Elternvertreter*innen, die nicht bereits immunisiert sind, einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen. Dieser Test kann im Wege der Bürgertestung erfolgen und ist damit für die Eltern kostenfrei. Der Schulleitung bzw. den beauftragten Lehrkärften kommt dabei die Verpflichtung zu, die Impf-, Genesungs- oder Testnachweise zu überprüfen.

Schülerinnen und Schüler benötigen nach wie vor keinen Testnachweis für Aktivitäten im Freizeitbereich. Die regelmäßigen Schultestungen erlauben es, diese Schülergruppe außerhalb der Schule „als getestet“ anzusehen. Schüler*innen unter 16 Jahren benötigen in allen Fällen, in denen die 2G-Regel gilt, auch keinen Nachweis über die Immunisierung. Schüler*innen , die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also 16 Jahre und älter sind, bekommen auf Nachfrage einen Nachweis über ihre schulische Testung. Mit dieser Bescheinigung können sie, wie bisher, außerhalb der Schule die Teilnahme an den Schultestungen belegen.

 

Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Vorgabe.

Das Team der Jacobischule Kalletal

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