Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mittlerweile haben wir eine Schulmail erhalten:
In der kommenden Schulwoche findet Präsenzunterricht lediglich für den Jahrgang 10 (im Wechselmodell) statt. Alle anderen Jahrgänge werden im Distanzunterricht beschult. Alle Lerninhalte entnehmen Sie bitte der Schulcloud.
Für die kommende Woche werden wir das bereits etablierte Angebot der Notbetreuung vorhalten. In dieser Form ist es vorgesehen für die Schüler*innen der Klassen 5 und 6, deren Betreuung im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet werden kann. Bitte zeigen Sie einen entsprechenden Bedarf sehr zeitnah über das Sekretariat der Schule an.
Ab der kommenden Woche besteht eine Testpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstiges Personal. Ohne einen negativen Schnelltest ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erlaubt.
Die vollständige Schulmail finden sie unter dem Bild.
Liebe Grüße vom
Team der Jacobischule
>>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin
unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der
Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der
weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang
ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler
der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf
ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der
SchulMail vom 11.02.2021 fort.
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den
gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere
Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich
bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und
Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen
zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die
Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,
die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies
soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen
und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche
Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu
hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an
wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein
negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung
der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule
erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht
nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können
die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die
verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch
vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der
notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu
beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche
erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei
aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen
und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.
Distanzunterricht
Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht
verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und
ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails
bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen
Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für
einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April
2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag
der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler
der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden
können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das
Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss
dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
sichergestellt werden.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in
Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die
Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung
mit den Trägern entschieden.
Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.
Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem
Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen
und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der
Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer
konzentrieren.
Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen
Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen
entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und
nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen –
ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht
entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für
die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren
verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.
Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs
In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme
des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis
voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April
2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge
am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in
Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der
Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der
DistanzunterrichtVO.
Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im
erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.
Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind
– sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird
– hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit
Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu
setzen:
- Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
- Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge
sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder
zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen
vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.
- Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne
Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die
mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der
Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.
Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems
drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform
weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder
dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch
gemacht werden.
Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein
Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem
Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem
Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte
hingewiesen:
- gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für
die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge
synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der
jeweiligen Stundentafel stattfinden;
- die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den
Distanzunterricht;
- sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die
Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der
DistanzunterrichtVO zu informieren;
- die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und
didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden
sollen.
Weitere Informationen
Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund
des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden
Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest
zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten
erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie
selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an
Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen
Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen
(https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)
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